Moorschutzprogramm Teil I und II

Das Niedersächsische Moorschutzprogramm (MSP) wurde von der Landesregierung in zwei Teilen beschlossen: Teil I im Jahr 1981 und Teil II im Jahr 1986. Die Ziele des MSPs waren im Wesentlichen die Sicherung von ca. 50.000 ha nicht abgetorfter und ca. 31.000 ha nach der Abtorfung renaturierter Hochmoorflächen sowie 148 Kleinsthochmoore (bis 200 m Durchmesser) als Naturschutzgebiete.

Um den Konflikt zwischen Naturschutz und Torfabbau zu entspannen, wurden in Teil I insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam waren und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz aufwiesen. Überwiegend wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben.

In Teil II wurden die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst Moore, die überwiegend aus nicht abbauwürdige Teilflächen bestanden. In Ergänzung zum MSP Teil I wurden in MSP II fünf weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben, erfasst. Die Kleinsthochmoore von MSP II wurden nicht digitalisiert. Die originalen Texte und Karten können hier heruntergeladen werden.

Die Niedermoore Niedersachsens sind weder in Teil I noch in Teil II erfasst worden.

Auf dieser Seite steht der Download zu dieser Karte bereit.

 

Legende

Die erfassten Moorbereiche wurden im MSP I in die folgenden Kategorien eingestuft:

  • wertvollster Bereich (keine Abtorfung): Diese Bereiche sind aufgrund ihrer Vegetation, ihrer Fauna oder zur Erhaltung benachbarter Hochmoorflächen, z.B. bestehender Naturschutzgebiete von großem Wert, als wertvollster Bereiche eingestuft. Sie können eine naturnahe Fläche mit typischer Hochmoorvegetation sein, aber auch ein fortgeschrittenes Degenerationsstadium, wie z.B. der Birkenbruch oder gar eine genutzte Fläche, wie z.B. Feuchtgrünland.
  • Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich: Hier handelt es sich um Flächen, die ab 1981 neu in Abtorfung genommen werden konnten. Nach Abtorfung sollte auf diesen Flächen eine Weidervernässung durchgeführt werden.
  • In Abtorfung (Regeneration anzustreben): Diese Bereiche waren 1981 in industrieller Abtorfung bzw. ihre Abtorfung war abgeschlossen oder vorläufig beendet. Nach Abtorfung war eine Wiedervernässung mit dem Ziel der Regeneration (Renaturierung) anzustreben.

Das MSP II stuft die Hochmoore ohne abbauwürdige Teilflächen in die folgenden Kategorien ein:

  • natürliches und naturnahes Hochmoor: Diese Flächensind unkultivierte Komplexe, die für den Hochmoorschutz von vorrangiger Bedeutung sind.
  • degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor: Die Flächen sind entwässert und/oder kultivierte Hochmoorgebiete, die einen steigenden Wert für den Naturschutz durch gezielte Entwicklungsmaßnahmen gewinnen können.

Eine landesweite Abgrenzung der Hochmoore Niedersachsens (ohne die des Berglandes/Harz und Solling) ergibt sich aus den "Hochmooren in ihren Grenzen" und dem Moorschutzprogramm Teil II (1986).

Hintergrund und Kartierung

Die Hintergrundinformationen für das MSP I stammen aus drei Quellen. Birkholz und Kollegen[1] lieferten die wesentliche Grundlage für das MSP I und ordneten 185.500 ha, d.h. für ca. 75 % der damaligen Hochmoorflächen, in die drei Kategorien ein. Das "Moorkataster" über die landeseigenen Flächen der staatlichen Moorverwaltung bildete die zweite Basis für das MSP I. Die Ergebnisse einer Umfrage bei den Landkreisen nach dem Genehmigungsstand des Torfabbaus ergänzten die beiden Quellen. Hierbei wurden ca. 30.000 ha seinerzeit in Abtorfung befindliche oder  für eine Abtorfung vorgesehene Fläche erfasst[2].

Beim MSP II wurden Aussagen über dieSchutzwürdigkeit der industrielle- nicht abbauwürdigen Hochmoore und die Kleinsthochmoore getroffen. Ein weiteres Gutachten der Fachbehörde für Naturschutz[4], die Moorinventur[5] und eine Untersuchung von Tüxen[6] lieferten die Grundlagen dafür. In Ergänzung zum MSP Teil I wurden fünf weitere Moore erfasst: Grebshorner Moor (Moor Nr. 100), Vinter Moor (214), Geestmoor (239), Wietzenmoor (474) und Büschelmoor (524). Diese Moore weisen zumindest in Teilflächen oder insgesamt hinreichende Torfflächen- und Mächtigkeiten auf, um als Torflagerstätte angesprochen zu werden[3].

Mit den Teilen I und II des Moorschutzprogramms wurde bereits in den 1980er Jahren eine Zielvorstellung für den Schutz der niedersächsischen Hochmoore erarbeitet.  Die südniedersächsischen Hochmoore im Harz und im Solling, sowie 10 kleinerer Hochmoore an der niedersächsischen Küste, für die damals keine entsprechenden Untersuchungen vorlagen, wurden in den frühen Schutzkonzepten nicht berücksichtigt [3].

Literatur

 

[1] Birkholz, B., Schmatzler, E., Schneekloth, H., Lüderwaldt, D., & Tüxen, J. (1980). Untersuchungen an niedersächsischen Torflagerstätten zur Beurteilung der abbauwürdigen Torfvorräte und der Schutzwürdigkeit im Hinblick auf deren optimale Nutzung Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen (Vol. 12, pp. 402).

[2] Niedersächsischer Minister für Ernährung, L. u. F. (1981). Niedersächsisches Moorschutzprogramm – Teil I. In L. u. F. Niedersächsischer Minister für Ernährung (Ed.), (pp. 37 ). Hannover.

[3] Niedersächsischer Minister für Ernährung, L. u. F. (1986). Niedersächisches Moorschutzprogramm- Teil II (pp. 1-42). Hannover.

[4] Schmatzler, E. (1981). Untersuchungen an niedersächsischen Hochmooren zur Beurteilung ihrer Schutzwürdigkeit für den Naturschutz einschließlich einer Bestandsaufnahme und Bewertung aller noch verbliebenen naturnahen Hochmoorflächen in Niedersachsen. Hannover: Archiv Niedersächsisches   Landesverwaltungsamt- Fachbehörde für Naturschutz

[5] Schneekloth, H., & Mitarbeiter. (1970f). Die Moore in Niedersachsen; Veröffentlichungen des niedersächsischen Instituts für Landeskunde und Landesentwicklung an der Universität Göttingen (Vol. Reihe A). Göttingen.

[6] Tüxen, J. (1983). Die Schutzwürdigkeit der niedersächsischen Kleinsthochmoore im Hinblick auf ihre Vegetation Tuexenia: Mitteilungen der floristisch soziologischen Arbeitsgemeinschaft (Vol. 3). Göttigen.

NLWKN und Martha Graf (LBEG) (01/2022)