Fachkarten zum Moorschutz und Programmkulissen

Als wichtige Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten unterliegen Moore naturschutzrechtlich einem besonderen Schutz. Viele ökologisch wertvolle Moore sind daher mit einem rechtlichen Schutzstatus belegt. In den Themenkarten werden die verschiedenen Schutzgebietskategorien dargestellt, die Flächen mit Moor und weiteren kohlenstoffreichen Böden aufweisen. Die Kulissen der vergangenen Moorprogramme I & II sowie die aktualisierten Flächen des Programms Niedersächsische Moorlandschaften liegen ebenso in dieser Zusammenstellung vor, wie weitere moorschutzrelevante Programmkulissen für Niedersachsen und mögliche Synergien zwischen den Programmen.

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Moorstandorte Grünlanderhalt

Kohlenstoffreichen Böden für den Grünlanderhalt

Im Rahmen des in § 2a NAGBNatSchG festgelegten Grünlandumbruchverbots für Moorstandorte, musste eine Definition der davon betroffenen niedersächsischen Moorböden festgelegt werden. Diese Karte zeigt die Böden, auf dem der Grünlanderhalt rechtlich angestrebt wird.

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Moorschutzprogramm I & II

Moorschutzprogramm I & II

Das Niedersächsische Moorschutzprogramm (MSP) wurde von der Landesregierung in zwei Teilen beschlossen: Teil I im Jahr 1981 und Teil II im Jahr 1986. Die Ziele des MSPs waren im Wesentlichen die Sicherung von ca. 50.000 ha nicht abgetorfter und ca. 31.000 ha nach der Abtorfung renaturierter Hochmoorflächen sowie 148 Kleinsthochmoore (bis 200 m Durchmesser) als Naturschutzgebiete.

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Geschützte Moore

Naturschutzrechtlich geschützte Moore

In der Karte „Naturschutzrechtlich geschützte Moore“ werden die geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dargestellt, die einen Mooranteil bzw. Anteil kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz aufweisen. Hierzu zählen z. B. die naturnahen Hoch- und Niedermoore sowie hochstaudenreiche Nasswiesen, sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland auf Mooren, die gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Viele naturnahe Moore befinden sich in NATURA-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten (NSG) oder sind als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. 

 

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Niedersächsische
Moorlandschaften

Niedersächsische Moorlandschaften (NML)

Das Programm Niedersächsische Moorlandschaften wurde im Jahr 2016 zum Schutz und der Entwicklung der niedersächsischen Moore vom Niedersächsischen Moorlandschaften herausgegeben. Die Programmkulisse umfasst die kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz sowie ergänzend Moorlebensräume.

 

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"Blau-grüne" Maßnahmen

Synergien "blau-grüne" Maßnahmen

In der Karte „Synergien NML und NGL“ werden die Überlagerungsgebiete der beiden niedersächsischen Programmkulissen „Niedersächsische Moorlandschaften“ (NML) und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“ (NGL) dargestellt. Die dargestellten Auenbereiche der NGL weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils (NML) besondere Schnittmengen und potenzielle Synergien zwischen den Zielen beider Programme auf.

 

Die Kartenanzeige bietet eine Vielzahl an Funktionen, um die flächendeckend vorliegenden Inhalte der landesweiten Fachbehörden zu entdecken. Zusätzlich zu den moorbezogenen Inhalten des MoorIS können weitere Fachinhalte des LBEG, des niedersächsischen Umweltministeriums und des Bundesamts für Naturschutz angezeigt werden und externe Dienste eingebunden werden. Die Anzeige der Karte im Vollbild ist ebenso möglich.