Wie in Niedersachsen Flächen bebaut und genutzt werden dürfen, wird über Entwicklungsziele und -grundsätze geregelt, die in den Raumordnungsplänen festgehalten sind. Im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) werden raumbedeutsame Nutzungen, insbesondere Siedlungsstrukturen, Naturschutz, Wassermanagement, Rohstoffgewinnung und Land- und Forstwirtschaft für das Land geregelt. Die aktuelle Fassung des LROPs ergibt sich aus der Neubekanntmachung von 2017 und der Änderungsverordnung von 2022. Die Aufstellung der Pläne erfolgt dabei auf Landesebene mit dem LROP und darunter detaillierter auf Landkreisebene mit den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP).
Planungsinstrumente wie das LROP sind wichtige gesetzliche Bausteine für den Moorschutz. Im LROP 2017 wird die Nutzungsform „Torferhalt“ zu Zwecken des Klima- und Naturschutzes erstmals eingeführt. In den Vorranggebieten Torferhalt sollen die vorhandenen Torfkörper in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher erhalten bleiben. Torfabbau ist in solchen Gebieten nicht möglich. Eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung ist aber bei Einhaltung einer guten fachlichen Praxis weiterhin möglich. Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung von Torf wurden im Vergleich zum vorherigen LROP deutlich reduziert, und es wurde für neue Torfgewinnungen das Erfordernis einer Klimakompensation eingeführt.
Mit dem LROP 2017 und den Änderungen von 2022 wurden ca. 30.000 ha Moorfläche vorrangig für den Torferhalt und ca. 3.300 ha für die Rohstoffgewinnung von Torf ausgewiesen. Durch die Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes 2023 wird die Erteilung neuer Genehmigungen zum Torfabbau generell verboten.
Weitere Informationen und Dokumente zum LROP sind hier zu finden.