Geltende Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP)

Die Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 26. September 2017 (Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 20/2017, S. 378)) wurde in Teilen 2022 geändert. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 17.09.2022 in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 29/2022, S. 521; berichtigt Nds. GVBl. Nr. 10/2023 S. 103). Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Änderungsverordnung von 2022 im Vergleich. Das Niedersächsische Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) stellt eine zusammengefasste Version des aktuellen Verordnungstextes zur Verfügung.


Nachfolgend kann die Broschüre "Landes-Raumordnungsprogramm 2017" mit der seinerzeit geltenden Fassung einschließlich Änderungen und Ergänzungen aus vorangegangenen Jahren und mit Erläuterungen zu den LROP-Festlegungen heruntergeladen werden. Hierbei ist zu beachten, dass in dieser Broschüre die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2020 (Az. 1 KN 103/17 und 1 KN 141/17) - ausgefertigt am 29. Juni 2020 – zur Aufhebung einzelner LROP-Festlegungen (Nds. GVBl. Nr. 25/2020 S. 224) nicht nachvollzogen wurden (hierzu finden Sie untenstehend in Ergänzung der Broschüre noch „Hinweise zur Änderung der Rechtslage“ mit bereinigten Texten und einem bereinigten Kartenausschnitt, die aber auch bei der anschließenden LROP-Änderung von 2022 berücksichtigt wurden).

Zudem finden Sie die Übersetzung der früher geltenden Neubekanntmachung der LROP-Verordnung von 2017 in die englische und niederländische Sprache.

Die Änderungen des LROP von 2022 sind hier als Download zu finden.